Das Vergabe ABC

Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:

Xenophobie
Xenophobie allgemein bezieht aich auf die Angst oder Ablehnung gegenüber Fremden oder Fremdheit. Im rechtlichen Kontext kann Xenophobie jedoch in Bezug auf Diskriminierungsgesetze relevant sein, insbesondere wenn es um Fälle von Vorurteilen oder Benachteiligungen aufgrund der Herkunft oder Nationalität geht.

Im Vergaberecht könnten Vorschriften gegen Diskriminierung sicherstellen, dass Ausschreibungsverfahren fair und transparent sind und dass keine Bieter aufgrund ihrer Herkunft oder Nationalität benachteiligt werden. Die Bekämpfung von Xenophobie im Vergaberecht kann darauf abzielen, Diskriminierung zu verhindern und sicherzustellen, dass alle Bieter gleiche Chancen haben, Verträge zu erhalten, unabhängig von ihrer Herkunft oder Nationalität.