Das Vergabe ABC

Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:

Dokumentation
Die Dokumentationspflicht hinsichtlich der Vergabeverfahren leitet sich aus dem Transparenzgrundsatz ab.

Das gesamte Verfahren muss in allen Einzelheiten dokumentiert sein, so dass der Vergabevermerk einen erheblichen Detaillierungsgrad aufzuweisen hat. (VK Bund vom 13.7.2005, VK 2-75/05)
Das Vergabeverfahren ist in all seinen wesentlichen Entscheidungen zeitnah, lückenlos, laufend und nachvollziehbar zu dokumentieren. (VK Südbayern vom 29.7.2008, Z3-3-3194-1-18-05/08)