Das Vergabe ABC

Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:

Vergaberecht
Als Vergaberecht wird die Gesamtheit der Normen bezeichnet, die ein Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, zu beachten hat.
BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen müssen alle Informationen umfassen, die erforderlich sind, um eine Entscheidung eines am Auftrag interessierten Unternehmens zur Teilnahme am Vergabeverfahren oder zur Angebotsabgabe zu ermöglichen.
Vertragsmanagement
Vertragsmanagement umfasst die effektive Überwachung und Verwaltung von Verträgen, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen erfüllt werden.