Das Vergabe ABC
Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:
EU-Richtlinie |
Ein wesentlicher Teil der vergaberechtlichen Regelungen basiert auf EU-Richtlinien.
Eine EU-Richtline gilt nach ihrer Verabschiedung nicht automatisch in allen Mitgliedstaaten der EU, sondern muss jeweils erst wirksam in nationales Recht umgesetzt werden. Den einzelnen Ländern bleibt dabei Gestaltungsspielraum für die konkrete nationale Umsetzung.
In diesem Punkt unterscheiden sich EU-Richtlinien wesentlich von EU-Verordnungen, welche unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedarf. |
EU-Verordnung |
Eine EU-Verordnung gelangt nach ihrer Verabschiedung durch die EU sofort und unmittelbar in vollem Umfang in allen Mitgliedsstaaten der EU zur Anwendung. |
Eignungskriterien |
Mittels der Eignungskriterien überprüft der Auftraggeber, OB ein Bieter potentiell in der Lage ist, eine Leistung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Dabei kann der Auftraggeber unter anderem auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und/oder Referenzen abstellen.
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Environmental Social Governance |
Environmental Social Governance, kurz ESG, umfasst die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und diese Kriterien spielen eine wesentliche Rolle für die Nachhaltigkeit von Geschäftspraktiken in Unternehmen. |