Das Vergabe ABC

Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:

Geheimhaltungspflicht
Die Geheimhaltungspflicht im Vergaberecht legt fest, dass Informationen, die im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren stehen, vertraulich behandelt werden müssen, um die Integrität des Prozesses zu wahren.
Grundsätze
Das Vergaberecht wird von verschiedenen Vergabegrundsätzen getragen, unter anderem:
- Transparenz der Verfahren
- Gebot der Gleichbehandlung / Verbot der Diskriminierung
- Losaufteilungspflicht
- Ausschreibungsreife
- Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot
- Verbot der Durchführung von Vergabeverfahren nur zur Markterkundung oder zum Zweck der Ertragsberechnung
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit