Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:
Geheimhaltungspflicht |
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Die Geheimhaltungspflicht im Vergaberecht legt fest, dass Informationen, die im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren stehen, vertraulich behandelt werden müssen, um die Integrität des Prozesses zu wahren. |
Grundsätze |
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Das Vergaberecht wird von verschiedenen Vergabegrundsätzen getragen, unter anderem: - Transparenz der Verfahren - Gebot der Gleichbehandlung / Verbot der Diskriminierung - Losaufteilungspflicht - Ausschreibungsreife - Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot - Verbot der Durchführung von Vergabeverfahren nur zur Markterkundung oder zum Zweck der Ertragsberechnung - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit |