Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:
| Nebenangebote |
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Ein Nebenangebot bietet nicht die vom Auftraggeber vorgegebene Lösung an, sondern eine davon abweichende Alternative. Das Nebenangebot muss die vom Auftraggeber verfolgten Beschaffungsziele jedoch ebenfalls erfüllen. Ein Nebenangebot ist ein Angebot, mit dem der Bieter eine andere technische, wirtschaftliche oder organisatorische Lösung vorschlägt als diejenige, die der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen vorgesehen hat.
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- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Nebenangebote dürfen nur gewertet werden, wenn der Auftraggeber sie zugelassen bzw. nicht ausgeschlossen hat.
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Nebenangebot 1: Hybridkonstruktion aus Stahl und Holz Nebenangebot 2: Modulbauweise mit vorgefertigten Bauteilen - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Alle Varianten erfüllen die vorgegebenen Mindestanforderungen hinsichtlich Größe, Tragfähigkeit und Nutzungsmöglichkeiten. Sie unterscheiden sich jedoch in der Art der Leistungserbringung. |