Das Vergabe ABC

Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:

Das neueste Wort in unserem ABC

Nebenangebote

Ein Nebenangebot bietet nicht die vom Auftraggeber vorgegebene Lösung an, sondern eine davon abweichende Alternative. Das Nebenangebot muss die vom Auftraggeber verfolgten Beschaffungsziele jedoch ebenfalls erfüllen.

Ein Nebenangebot ist ein Angebot, mit dem der Bieter eine andere technische, wirtschaftliche oder organisatorische Lösung vorschlägt als diejenige, die der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen vorgesehen hat.


Der Bieter weicht dabei bewusst von den Vorgaben der Ausschreibung ab und bietet eine alternative Ausführung an.

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Beispiel:

Eine Kommune schreibt die Lieferung von acht AC-Ladesäulen und eines Batteriespeichers mit einer nutzbaren Kapazität von 1.044 kWh aus.


Ein Unternehmen bietet statt eines zentralen Batteriespeichers ein Konzept mit mehreren dezentralen Speichereinheiten an, die dieselbe Speicherkapazität bereitstellen.

Dieses alternative Konzept stellt ein Nebenangebot dar.

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Nebenangebote dürfen nur gewertet werden, wenn der Auftraggeber sie zugelassen bzw. nicht ausgeschlossen hat.


Der Auftraggeber muss außerdem festlegen, welche Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen müssen.

Auch ein Nebenangebot muss daher die wesentlichen Anforderungen des Auftraggebers erfüllen und mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

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Beispiel:

Eine Kommune schreibt den Bau eines Parkhauses aus und lässt Nebenangebote ausdrücklich zu.


Hauptangebot: Stahlbetonkonstruktion gemäß Planung des Auftraggebers

Nebenangebot 1: Hybridkonstruktion aus Stahl und Holz

Nebenangebot 2: Modulbauweise mit vorgefertigten Bauteilen

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Alle Varianten erfüllen die vorgegebenen Mindestanforderungen hinsichtlich Größe, Tragfähigkeit und Nutzungsmöglichkeiten. Sie unterscheiden sich jedoch in der Art der Leistungserbringung.