Das Vergabe ABC

Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:

Nachhaltigkeitskriterien
Bei Beschaffungen können zum Beispiel folgende Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden:
- Energieverbrauch/Energieeffizienz
- Reduktion von Treibhausgasen
- Vermeidung von gefährlichen Stoffen
- Vermeidung von Belastungen durch Schadstoffe/Strahlungen
- Reduktion der Lärmbelastung
- Langlebigkeit von Produkten/Materialen
- Reparierbarkeit/Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
- Recyclingfähigkeit
- Vermeidung von Verpackungsabfällen
- Berücksichtigung von Menschenrechten in der Lieferkette

Der Auftraggeber kann diese und andere Kriterien im Vergabeverfahren im Rahmen der Eignungskriterien, der Leistungsbeschreibung, den Ausführungsbedingungen und/oder den Zuschlagskriterien verwenden.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren sind rechtliche Mechanismen, die es Bietern oder Interessenten ermöglichen, die Rechtmäßigkeit von Submissionsverfahren anzufechten. Diese Verfahren können genutzt werden, um mögliche Verstöße gegen Vergabevorschriften oder Diskriminierung bei der Auftragsvergabe zu untersuchen und gegebenenfalls zu korrigieren.