Das Vergabe ABC

Von A - Wie Auftraggeber bis Z - Wie Zuschlagskriterien.
In diesem Verzeichnis finden Sie, passend zu jedem Buchstaben des Alphabetes, einen Begriff aus dem Vergaberecht bzw. dem Beschaffungsalltag:

Nachhaltige Beschaffung
Nachhaltige Beschaffung ist die Integration von ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien in Ausschreibungen für öffentliche Aufträge. Im Beschaffungsprozess von Produkten und Dienstleistungen wird in allen Bereichen, von der Herstellung bis zur Entsorgung, auf möglichst geringe Folgen für die Umwelt geachtet. Die Kriterien können vom Auftraggeber im Vergabeverfahren in der Leistungsbeschreibung, in den Eignungskriterien, den Ausführungsbedingungen oder den Zuschlagskriterien formuliert werden.
Ende 2023 hat die Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung Sachsen ihre Arbeit aufgenommen und berät sachsenweit zur Implementierung sozialer und ökologischer Kriterien im Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden unterstützt durch Beratungs- und Bildungsangebote. Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) finanziert die Arbeit der Kompetenzstelle.
Nachhaltigkeit
Der Begriff Nachhaltigkeit bezieht sich auf ein Handlungsprinzip in der Nutzung von Ressourcen. Die Bedürfnisse der Gegenwart sollen befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen einzuschränken. Nachhaltigkeit basiert auf drei Säulen: wirtschaftliche Effizienz, soziale Gerechtigkeit und ökologische Tragfähigkeit. Umweltaspekte konzentrieren sich auf den Schutz natürlicher Ressourcen und die Umweltqualität. Wirtschaftlichkeit bezieht sich auf die langfristige Gewinnerwirtschaftung ohne Ressourcenerschöpfung. Soziale Gerechtigkeit beruht unter Anderem auf der Einhaltung von Menschenrechten und dem Anspruch eines menschenwürdigen Lebens für alle.
Nachhaltigkeitskriterien
Bei Beschaffungen können zum Beispiel folgende Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden:
- Energieverbrauch/Energieeffizienz
- Reduktion von Treibhausgasen
- Vermeidung von gefährlichen Stoffen
- Vermeidung von Belastungen durch Schadstoffe/Strahlungen
- Reduktion der Lärmbelastung
- Langlebigkeit von Produkten/Materialen
- Reparierbarkeit/Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
- Recyclingfähigkeit
- Vermeidung von Verpackungsabfällen
- Berücksichtigung von Menschenrechten in der Lieferkette

Der Auftraggeber kann diese und andere Kriterien im Vergabeverfahren im Rahmen der Eignungskriterien, der Leistungsbeschreibung, den Ausführungsbedingungen und/oder den Zuschlagskriterien verwenden.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsverfahren sind rechtliche Mechanismen, die es Bietern oder Interessenten ermöglichen, die Rechtmäßigkeit von Submissionsverfahren anzufechten. Diese Verfahren können genutzt werden, um mögliche Verstöße gegen Vergabevorschriften oder Diskriminierung bei der Auftragsvergabe zu untersuchen und gegebenenfalls zu korrigieren.