Das Textsystem STLB-Bau wurde überarbeitet und aktualisiert und steht nun als Version 2024-10 zur Anwendung zur Verfügung.
Alle Informationen hierzu können dem Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 12.03.2025 entnommen werden. Sie erreichen die Dokumente in unserem Downloadbereich wie folgt: https://abstsachsen.de/downloads/DYE3H7/
Öffentliche Auftraggeber dürfen Gesamtvergaben nicht ohne triftige Gründe vornehmen – der Mittelstandsschutz hat Vorrang. In einem aktuellen Fall (Beschl. v. 21.08.2024, Verg 7/24) wurde eine Gesamtvergabe für Fahrbahnmarkierungen, Verkehrssicherung und Fahrbahnrückhaltesysteme behandelt.
Obwohl ein eigener Markt für die jeweilige Leistungen besteht, wurden sie im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben. Das OLG Düsseldorf betont die Verpflichtung zur Fachlosbildung und stellte klar: Ausnahmen sind nur zulässig, wenn zwingende Gründe überwiegen.
Technische oder wirtschaftliche Gründe müssen überzeugend belegt werden, um von einer Fachlosvergabe abweichen zu dürfen. Im konkreten Fall konnte die Auftraggeberin dies nicht nachvollziehbar darlegen.
Die EU-Kommission wird die Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen umfassend evaluieren.
Sie kommt damit der Aufforderung des Europäischen Rechnungshofs und des Rates nach, den Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen einer eingehenden Analyse zu unterziehen.
Die Evaluation umfasst dabei folgende Richtlinien:
► 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe,
► 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und
► 2014/25/EU über die Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
Im Rahmen der Evaluierung wird die EU-Kommission verschiedene Themen wie den Grad des Wettbewerbes auf dem EU-Markt für öffentliche Aufträge und die Erreichung strategischer Ziele untersuchen.
Die öffentliche Konsultation ist bis zum 07.03.2025 für die Einreichung von Rückmeldungen geöffnet. Die Teilnahme an der Konsultation steht allen Interessierten offen. Die Rückmeldungen im Rahmen der Konsultation fließen in die Bewertung durch die Kommission ein.
Zum Portal der öffentlichen Konsultation gelangen Sie hier:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14427-Richtlinien-uber-die-Vergabe-offentlicher-Auftrage-Evaluierung_de
Die IHK Chemnitz möchte sich für ihre Mitgliedsunternehmen an der Konsultation zum EU-Vergaberecht beteiligen und hat einen entsprechenden Fragebogen entwickelt, um ein Meinungsbild der Unternehmerschaft einzuholen.
Um rege Beteiligung wird gebeten: https://forms.office.com/e/uSGc1RZwr2
Die Umfrage ist bis 21.02.2025 verfügbar.
Wir treiben es wieder auf die Spitze!
Am 15.01.2025 findet unser 2. Nachhaltigkeitsgipfel statt! Dieses Mal im Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Chemnitz in Plauen im Vogtland.
Auch dieses Jahr kommen wieder diverse Experten zusammen, um mit Ihnen über aktuelle Themen wie nachhaltiges Bauen, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette und nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung zu sprechen.
Werden Sie zum Gipfelstürmer und melden Sie sich jetzt hier an! |
Informationen aus den Vorjahren finden Sie in unserem Archiv:
6 Artikel aus 2025
19 Artikel aus 2024
16 Artikel aus 2023
3 Artikel aus 2022
1 Artikel aus 2021