Präqualifizierung

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)

Unternehmen, die sich regelmäßig um öffentliche Aufträge bewerben, können Aufwand und Kosten der Angebotsbearbeitung durch die sogenannte "Präqualifizierung" (vorwettbewerbliche Eignungsprüfung) senken bzw. das Fehlerrisiko unvollständiger Eignungsdarstellungen minimieren.

Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem eine Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) - die ABSt Sachsen für sächsische Unternehmen - diverse regelmäßig in Vergabeverfahren geforderte notwendige Dokumente und Angaben prüft und der zuständigen IHK (für Sachsen die IHK Dresden) zur Eintragung in das Amtliche Verzeichnis für Liefer- und Dienstleistungen zuleitet. Im Erfolgsfall wird ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausstellt.

Das Unternehmen muss seinem Angebot dann anstelle einer Vielzahl von Dokumenten nur noch das Zertifikat bzw. die Zertifikatnummer und den Zugangscode beifügen.

Das AVPQ bietet u.a. folgende Vorteile:

  1. Die verpflichtende Anerkennung des AVPQ ist gesetzlich verbindlich geregelt (§ 122 GWB, § 48 Abs. 8 VgV, sowie im Geltungsbereich der UVgO § 35 UVgO).
  2. Die Eintragung im AVPQ stellt eine "Eignungsvermutung" dar: mangels anderweitiger konkreter Hinweise oder spezieller auftragsbezogener Anforderungen im Verfahren gilt das eingetragene Unternehmen als geeignet.

Unabhängig der allgemeinen Eignungsfeststellung können Vergabestellen konkrete Anforderungen stellen (z.B. spezielle Referenzen oder Qualifikationen), die vom Bewerber/Bieter im jeweiligen Vergabefahren individuell zu erfüllen sind.

Das online recherchierbare amtliche Verzeichnis ermöglicht weiterhin die Auftragsakquisition.

Die Kosten für die Präqualifizierung eines Unternehmens zur Eintragung in das AVPQ betragen 180,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von zurzeit 19 %.
Das Bruttoentgelt in Höhe von zurzeit 214,20 € ist unter Angabe des Verwendungszweckes „AVPQ“, des Firmennamens und -sitzes im Voraus zu entrichten.
Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist dem Antrag beizufügen. Die Quittung über die Einzahlung geht Ihnen mit der Eingangsbestätigung des Antrages zu.

Nach Abschluss des Verfahrens erhebt die Industrie- und Handelskammer Dresden eine Gebühr für die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis. Der Gebührenbescheid wird durch die IHK Dresden versandt. Das Entgelt für die Präqualifizierung, wie auch die Gebühr der IHK beziehen sich auf ein Jahr.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://amtliches-verzeichnis.ihk.de

Ansprechpartner für Präqualifizierung und AVPQ ist die ABSt Sachsen. Die Aufgabe der Freischaltung in das AVPQ wurde von den sächsischen IHKs gemeinschaftlich für alle Unternehmen auf die IHK Dresden übertragen.

Download Formulare Eigenerklärung

Liste der beizubringenden Nachweise Link zur Liste
Hinweise zum AVPQ-Onlineantrag als PDF herunterladen
Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben als PDF herunterladen
Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben für die Verwaltungs-GmbH einer GmbH & Co. KG als PDF herunterladen
Erklärung aktuelle Referenzen als PDF herunterladen

PQ-VOB

Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die sich regelmäßig um öffentliche Bauaufträge bewerben, können ihre Präqualifikation über den PQ-Verein (http://www.pq-verein.de/) realisieren.

Die ABSt Sachsen berät allgemein und kostenfrei zum PQ-Bau-Verfahren.

Ihre Ansprechpartner

Falk Beck
Dipl.-Ing. (FH), Betriebswirt (IHK)
FalkBeck@abstsachsen.de
0351 / 2802 401

Kristina Franke
Master of Laws (LL.M)
KristinaFranke@abstsachsen.de
0351 / 2802 400

Daniela Winkler
Teamassistenz
0351 / 2802 405